Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smarboo GmbH
Stand: Oktober 2025
Smarboo GmbH
Im Steinkampe 10, 38110 Braunschweig
E-Mail: mail@ledflaeche.de | Web: www.ledflaeche.de
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Smarboo GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss
1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.
3. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsgegenstand
1. Der Anbieter erbringt Werbedienstleistungen, insbesondere die Erstellung, Aufbereitung und Ausspielung von digitalen Werbemitteln (z. B. Video-, Bild- oder Textspots) auf LED-Werbeflächen sowie optional die Erstellung begleitender Landingpages oder Microsites.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
3. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Konversionsrate oder Umsatzsteigerung.
4. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen.
5. Wartung und technische Unterbrechungen: Der Anbieter behält sich vor, Wartungs-, Service- oder Reparaturarbeiten an den LED-Anlagen durchzuführen. Kurzzeitige technische Unterbrechungen, Stromausfälle oder notwendige Wartungsintervalle gelten nicht als Mangel, sofern sie die Gesamtlaufzeit der Kampagne nicht wesentlich beeinträchtigen.
6. Externe Faktoren: Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen, Ausfälle oder Verzögerungen der Werbeausspielung, die auf externe Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere:
o behördliche Anordnungen, Energieeinsparverordnungen, Baustellen, Veranstaltungsregelungen oder sonstige Auflagen,
o höhere Gewalt im Sinne des § 275 BGB (z. B. Unwetter, Naturereignisse, Brand, Krieg, Pandemie, Streik),
o technische Störungen im öffentlichen Strom-, Internet- oder Datennetz,
o Beschädigungen durch Dritte,
o gesetzliche oder behördliche Werbebeschränkungen.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
7. Dauert eine solche Einschränkung länger als 30 Kalendertage, wird der Anbieter mit dem Kunden eine angemessene Kompensationslösung abstimmen (z. B. Verlängerung der Ausspielzeit oder anteiliger Preisnachlass).
8. Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang oder die Ausspielungsweise anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder behördlicher Auflagen erforderlich ist.
Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
4. Mitwirkungspflichten und Beginn der Laufzeit
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben (z. B. Logos, Texte, Grafiken, Werbemittelinhalte, CI-Vorgaben) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
2. Der Ausspielungsstart erfolgt spätestens vier (4) Wochen nach Auftragserteilung, sofern der Kunde die erforderlichen Materialien bereitgestellt und alle Freigaben erteilt hat.
3. Erfolgt eine Verzögerung infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, beginnt die gebuchte Laufzeit dennoch spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
4. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Verlängerung, Rückerstattung oder Minderung der Vergütung.
5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter innerhalb von drei (3) Werktagen nach Übermittlung der Werbemittel eine schriftliche Freigabe oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werbemittel als freigegeben und technisch einwandfrei abgenommen.
6. Für die Rechtmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte, der vom Kunden gelieferten Materialien trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die hieraus entstehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem im Angebot vereinbarten Leistungszeitraum und Zahlungsplan, sofern keine Zahlungspläne vereinbart sind, gelten die folgenden.
3. Bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu drei (3) Monaten ist die gesamte Vergütung für die gebuchte Laufzeit einschließlich aller im Angebot enthaltenen Neben- oder Zusatzleistungen innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung vollständig fällig.
4. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei (3) Monaten gilt folgende Regelung:
o Erste Zahlung: Alle Nebenleistungen sowie die Vergütung für die ersten, abzurechnenden 3 Leistungsmonate sind innerhalb von 10 Tagen nach Angebotsannahme zu zahlen.
o Folgezeiträume: Weitere Teil- oder Restbeträge werden im Voraus, jeweils einen Monat vor Beginn des nächsten Dreimonatszeitraums, in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar.
5. Skonto, Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
7. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann der Anbieter die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten oder den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.
8. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs kann der Anbieter eine pauschale Mahngebühr von 10 € pro Mahnung verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Vertragslaufzeit und Verlängerung
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um 24 Monate zu den regulären Konditionen des 24-Monats-Pakets (derzeit 666 € netto pro Monat), sofern der Kunde nicht spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.
3. Sollten längere Leistungszeiträume als 24 Monate gebucht worden sein, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils gebuchte Leistungsdauer, zu den gebuchten Konditionen.
4. Änderungen der Folgekonditionen bleiben vorbehalten; sie gelten als vereinbart, wenn sie dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Ablauf der laufenden Laufzeit mitgeteilt werden und der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang widerspricht.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6a. Kennlernangebote / befristete Aktionsverträge
1. Angebote, die ausdrücklich als „Kennlernangebot“, „Sonderaktion“, „Einführungsangebot“ oder vergleichbar bezeichnet sind, gelten als zeitlich befristete Verträge und enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Eine automatische Verlängerung nach Ziffer 6 dieser AGB findet in diesen Fällen nicht statt.
3. Eine Verlängerung oder Fortführung solcher Kennlernangebote über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer ausdrücklichen neuen Vereinbarung in Textform.
4. Die übrigen vertraglichen Regelungen, insbesondere zu Zahlungsmodalitäten, Mitwirkungspflichten und Haftung, bleiben hiervon unberührt.
5. Kennlern- oder Aktionsangebote sind einmalige Sonderkonditionen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verlängerung, Wiederholung oder dieselben Konditionen bei Folgeverträgen.
6b. Sonderkündigungsrecht des Anbieters
1. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund sowie aus berechtigten betrieblichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
2. Ein solcher berechtigter Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- behördliche Auflagen, gesetzliche Änderungen oder sonstige Maßnahmen die Fortführung der Werbeausspielung erschweren oder unmöglich machen,
- technische Änderungen, Modernisierungen oder Umbauten der LED-Anlage eine Beendigung oder Neudisposition von Werbeflächen erfordern,
- eine betriebswirtschaftlich unzumutbare Fortführung des Vertragsverhältnisses vorliegt, insbesondere wenn
- die Werbefläche aus Kapazitäts- oder Branchenexklusivitätsgründen anderweitig vergeben werden soll,
- und eine Fortsetzung des bestehenden Vertrags den Anbieter wirtschaftlich unangemessen benachteiligen würde,
- der Kunde wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder erforderliche Inhalte nicht liefert.
3. Im Falle einer solchen Kündigung erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter, aber noch nicht erbrachter Leistungszeiträume.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dem Anbieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
7. Gewährleistung und Haftung
1. Der Anbieter gewährleistet eine den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende technische Bereitstellung und Ausspielung der Werbemittel.
2. Geringfügige technische Abweichungen oder kurzfristige Unterbrechungen gelten nicht als Mangel.
3. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
5. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Unterbrechungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Stromausfällen, technischen Störungen des öffentlichen Netzes, Beschädigungen durch Dritte oder witterungsbedingte Einflüsse.
6. Wird die LED-Fläche durch solche externen Umstände vorübergehend außer Betrieb gesetzt, ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Störung; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht des Kunden besteht nicht.
7. Die Pflicht des Anbieters, den ordnungsgemäßen Betrieb nach Behebung der Störung unverzüglich wiederherzustellen, bleibt unberührt.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
1. An allen vom Anbieter erstellten Werbemitteln, Designs, Texten, Animationen oder sonstigen kreativen Inhalten verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte beim Anbieter.
2. Der Kunde erhält ausschließlich das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das Werbemittel während der vereinbarten Vertragslaufzeit ausschließlich zur Darstellung auf der LED-Werbefläche der Smarboo GmbH zu nutzen.
3. Eine Nutzung außerhalb der LED-Werbefläche, insbesondere auf Websites, in sozialen Netzwerken, Drucksachen oder anderen digitalen oder analogen Medien, ist nicht gestattet, sofern nicht vorher ausdrücklich und schriftlich eine gesonderte Lizenzvereinbarung getroffen wurde.
4. Die Weitergabe, Veränderung oder Bearbeitung der vom Anbieter erstellten Inhalte durch den Kunden oder Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig.
5. Nutzungsrechte an den Werbemitteln gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
6. Der Anbieter kann dem Kunden auf Anfrage ein erweitertes Nutzungsrecht zur Verwendung des Werbemittels auf anderen Plattformen oder Medien einräumen.
Die Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.
9. Datenschutz
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.ledflaeche.de/datenschutz zu entnehmen.
3. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung ausdrücklich einverstanden.
10. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
5. Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, erfolgen, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
6. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit unter www.ledflaeche.de/agb abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.